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Bitte seien Sie bei Vorkasse-Leistungen vorsichtig und prüfen Sie die Identität des Verkäufers. Betrüger verwenden meist fremde, real existierende Adressen (aus geklauten Ausweisen etc.), vermeiden aber einen direkten telefonischen Kontakt. Sie legen passende email-Adressen an und über die angegebene Telefonnummer ist nur ein Anrufbeantworter erreichbar. Wenn eine Abwesenheits-Ansage auf Englisch kommt, ist der Teilnehmer höchstwahrscheinlich im Ausland (CallCenter?) Tipps:
Wenn die Kommunikation ausschließlich über Whatsapp oder per email abläuft, ist Vorsicht angesagt.
Gehen Sie nicht auf PayPal-Zahlungen an Freunde ein - Sie verlieren den Käuferschutz. Dazu ist anzumerken, dass der Käuferschutz nur greift, wenn Sie dem Verkäufer auf "sein" Konto für "Waren und Dienstleistungen" Geld senden. Nicht auf irgendein PayPal-Konto auf der Welt, das Ihnen der Verkäufer nennt. Herauszufinden, wem das PayPal-Konto tatsächlich gehört, haben Sie praktisch keine Chance.
Bestehen Sie auf ein persönliches Telefongespräch. Man bekommt darin mit gezielten Fragestellungen schnell ein Gefühl, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Im Zweifelsfall bitte Online-Recherchen über Telefonbücher etc. anstellen. Oftmals kommt man an die "richtige" Telefonnummer des vermeintlichen Inserenten, der dann von dem Inserat gar nichts weiß... Wenn ein Inserent kein persönliches Telefongespräch will, sollte man den Kontakt gleich abbrechen. Auch ungewöhnlich niedrige Preise können auf einen Betrugsversuch hinweisen. Aber hier wird das Willhaben-Virus aktiviert, das dem Verstand gehörig zusetzt - Beispiele hätte ich einige zu erzählen. Da wird dann schon mal einem angeblichen urbayerischen Imker Felix Obermüller auf "sein" PayPal-Konto @NancyYY-Y (Als Empfänger steht dort groß und deutlich Nancy Washcry mit dem Konterfei einer Katze) ein höherer Geldbetrag geschickt - natürlich per PayPal Freunde. Und die Polizei soll jetzt das Geld zurückholen?? Das tut sie natürlich nicht. Sie findet vielleicht? den Täter und der bekommt eine Strafe. Ihr Geld haben Sie damit immer noch nicht zurück, dafür dürfen Sie u.U. einen Zivilprozeß anstrengen...
Aber nix für ungut.
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